Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Eine kinesiologische Einheit dauert 55 Minuten und kostet € 95,–.

Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Ansonsten wird der volle Behandlungsbetrag von € 95,– in Rechnung gestellt.

Tipps:

Private Zusatzversicherungen gewähren je nach Polizze einen Behandlungszuschuss für kinesiologische Sitzungen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach!

Für UnternehmerInnen besteht die Möglichkeit eine kinesiologische Behandlung im Rahmen des »Gesundheitshunderters« refundiert zu bekommen. Ich berate Sie gerne. Nähere Informationen unter esv-sva.sozvers.at.

» SVA-Gesundheitshunderter.pdf

Hinweis:

Kinesiologische Anwendungen stellen keine Heilbehandlungen dar. Sie dienen ausschließlich zur Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder. Das kinesiologische Beratungsgespräch ist kein Ersatz für eine Behandlung durch ÄrztIn, PsychologIn oder PsychotherapeutIn.